Josef Hornauer geboren am 14. Januar 1908; gestorben am 12. Dezember 1985. Hornauer absolvierte von 1928 bis 1934 236 Spiele für den 1. FCN. Er wurde auch in 2 Länderspielen eingesetzt,
in denen ihm 1 Treffer gelang. Vor seiner Zeit beim Club hatte er bei 1860 München gespielt. Er hätte 1928 beinahe zur deutschen Mannschaft für die Olympischen Spiele in Amsterdam gehört, doch die Vereinszeitung
erkannte: “Leider ist dieser technisch ausgezeichnete junge Mann etwas zu leicht.” Der spindeldürre Hornauer trat beim Club die Nachfolge des im Herbst 1928 unerwartet nach Düsseldorf gewechselten Schorsch Hochgesang
an. Dazu schrieb die Vereinszeitung anlässlich seines Punktspieldebüts: “War der Verlust Hochgesangs nicht angenehm, so hat man sich doch sehr bald damit abgefunden, denn es war ja bereits Ersatz da. Allerdings hat die
aktive Beteiligung dieses Spielers unsere Mitglieder auf eine harte Geduldsprobe gestellt. Aber an diesem Hangen und Bangen war nicht der Verein schuld, sondern vielmehr die Gaubehörde München, die sich zur Erledigung
der Angelegenheit reichlich Zeit ließ. Erst als der Verbandsvorstand die Angelegenheit zur endgültigen Verbescheidung erhielt, ging die Sache vorwärts, und der 11. November war erstmals der Tag, an dem Hornauer für die
Farben des 1. FCN tätig sein konnte. Es war ein angenehmer Eindruck, in welch erfolgreicher Weise sich Hornauer in die Mannschaft einführte.” Im Juli 1929 erlitt Hornauer in einem Meisterschaftsspiel bei Hertha BSC
Berlin eine schwere Verletzung, “die ihm 1/2 Stunde das Bewusstsein trübte”, wie die Vereinszeitung berichtete. Später stellte sich heraus, dass es sich um einen Schlüsselbeinbruch handelte. Am 6. Oktober desselben
Jahres wurde Hornauer im Spiel gegen die SpVgg Fürth das Opfer eines übergenauen Schiedsrichters. Die Vereinszeitung berichtete: “Ganz unerwartet nimmt das Spiel eine unglückliche Wende. Hornauer ist schön durchgekommen
und in Kampf mit dem linken gegnerischen Läufer Krauß geraten. Derselbe ist ihm dabei auf den Fuß getreten und hindert ihn am Weiterlaufen. Hornauer schiebt den Gegner weg, ein kurzes Geplänkel entsteht, der
Schiedsrichter hat bereits eingegriffen, ohne dass beide Spieler den Pfiff des Schiedsrichters hörten, was bei der lebhaften Teilnahme des Publikums durch laute Zurufe ohne weiteres verständlich ist. Ein kurzes Hin- und
Herschieben, und der Schiedsrichter weist beide Spieler vom Feld. Eine Maßnahme, die an und für sich berechtigt ist, aber ob der Geringfügigkeit des beiderseitigen Vergehens und wegen ihrer Auswirkung außerordentlich
hart erscheint. Der Schiedsrichter begründete sein Vorgehen wegen Tätlichkeit.” 1941 wurde Hornauer zum Kriegsdienst eingezogen und an die Westfront geschickt. |